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   BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82   

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https://dejure.org/1982,3098
BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82 (https://dejure.org/1982,3098)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1982 - 5 B 27.82 (https://dejure.org/1982,3098)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 5 B 27.82 (https://dejure.org/1982,3098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
    Von diesem Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Sicherung der Effektivität des von ihm in BVerwGE 1, 159 formulierten subjektiv-öffentlichen Rechts auf Unterstützung, d.h. im Interesse der Effektivität des durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechtsschutzes eine Ausnahme für den Fall zugelassen, daß der Hilfesuchende seinen vermeintlichen Anspruch auf Sozialhilfe (Fürsorge) im Rechtsmittelverfahren verfolgt und hierbei (ganz oder teilweise) Erfolg gehabt hat (vgl. die oben angegebenen Nachweise).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
    Auch die im Rechtsmittelverfahren erstrittene und deshalb ausnahmsweise für die Vergangenheit nachzugewährende Leistung ist Sozialhilfe, nicht eine Entschädigung (vgl. BVerwGE 58, 68).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
    Dies hat sich iii der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts niedergeschlagen (vgl. BVerwGE 57, 237; 60, 236) [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78].
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 SO 17/12
    Für die Zeit bis Ende 2004 kann sich der Kläger auf dieses Institut bereits deswegen nicht mit Erfolg berufen, weil nach der für diesen Zeitraum maßgeblichen Rechtsprechung des BVerwG der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Bereich des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden BSHG wegen des entgegenstehenden Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit" und der im Sozialhilferecht als nicht erforderlich angesehenen Restitution bei rechtsirrig nicht gewährter Hilfe nicht anwendbar gewesen ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1982 - 5 B 27/82 - juris Rn. 6-8).
  • BVerwG, 27.03.1987 - 5 B 104.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Die für die Entscheidung im gegenständlichen Rechtsstreit maßgeblichen, die Anwendung des § 5 BSHG betreffenden Rechtsfragen sind durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. dazu insbesondere aus neuerer Zeit den Beschluß vom 29. Juli 1982 - BVerwG 5 B 27.82 - sowie die Urteile vom 13. Januar 1983 <BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]> und 9. Februar 1984 <BVerwGE 69, 5>).
  • SG Lüneburg, 15.02.2007 - S 22 SO 170/06
    Für den Bereich der Sozialhilfe ist nach der herrschenden Rechtsprechung ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch ausgeschlos-sen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. Juli 1982, - 5 B 27/82 -), so dass der Kläger daraus keine Vorteile zu ziehen vermag.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 4 O 1603/98

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch;; Bestandskraft; Herstellungsanspruch,

    Der Senat lehnt deren Anwendung im Sozialhilferecht ab (Urt. v. 10. März 1993 - 4 L 1311/92 - ebenso OVG RP, Urt. v. 21.02.1985, NVwZ 1985, 509) und stützt sich dabei dabei ebenfalls auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29. Juli 1982 - BVerwG 5 B 27.82 - zur verneinten bzw. begrenzten Anwendung dieser Grundsätze im Wohngeldrecht vgl. neuerdings BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, Buchholz 454.71 § 27 WoGG Nr. 2 = NJW 1997, 2966 = FEVS 48, 49 = NDV-RD 1998, 5; für das allgemeine Verwaltungsrecht ablehnend BVerwG, Urt. v. 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, BVerwGE 79, 192, 194, und Beschl. v. 16. Juni 1986 - 2 B 67.86 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 160).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.1997 - 4 L 2108/94

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen;; Beratung; Heranziehungsrichtlinien;

    Der Senat hat - gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29. Juli 1982 - BVerwG 5 B 27.82 -) - die Anwendung der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Sozialhilferecht abgelehnt (Urt. v. 10. März 1993 - 4 L 1311/92 - vgl. zur Anwendung dieser Grundsätze im Wohngeldrecht: BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - 8 C 38.95 -).
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